Mindestlohntarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung

Ab 01.01.2015 gilt der allgemeine flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohntarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung korrespondiert mit den Lohngruppen 1 und 6 des Lohntarifvertrags.
Er wird für die Innen- und Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Fassadenreinigung jeweils vom Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt.
Damit erstreckt er sich in seinem Geltungsbereich auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern im Gebäudereiniger-Handwerk mit Sitz im Ausland.
Er gilt als gesetzlicher Branchenmindestlohn zwingend für alle Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks unabhängig von einer Mitgliedschaft in Verbänden oder Gewerkschaften.
Die Einhaltung der Mindestlöhne aus diesem Tarifvertrag obliegt der Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

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